Mitgliedschaft Arbeitskreis "Das schwerbrandverletzte Kind"
Mitglied im Arbeitskreis „Das schwerbrandverletzte Kind“ kann jede Person werden, die unabhängig von ihrer Profession in der Behandlung brandverletzter Kinder tätig ist und sich für die Ziele des Arbeitskreises ohne Interessenkonflikt einsetzt.
Mitgliedsantrag
Dazu muss ein Mitgliedsantrag an den Sekretär des Arbeitskreises mit zwei Bürgschaftserklärungen gesandt werden:
Antrag Mitgliedschaft AK
Bürgschaftserklärung
Die Entscheidung über den Antrag auf Mitgliedschaft erfolgt auf der Jahrestagung des Arbeitskreises.
Aktuelles
Leitlinie
Behandlung thermischer Verletzungen des Erwachsenen
Die (prä)klinische Erstversorgung, Diagnostik, Lokalbehandlung sowie die qualifizierte Nachsorge der verletzten Haut.
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Rehabilitation
Empfehlungen zur Rehabilitation Brandverletzter
Eine Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Verbrennungsmedizin (DGV).
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Publikationen
Medienspiegel
Norderstedt/Hamburg I 26.09.2022 I Pressemitteilung: „Tag des brandverletzten Kindes“ am 7. Dezember 2022
Der diesjährige „Tag des brandverletzten Kindes“ am 7. Dezember steht unter dem Motto „Verbrannt, verbrüht – was nun?“ Fokus des Aktionstages 2022 liegt u. a. auf Erste-Hilfe-Maßnahmen nach einer Verbrennung oder Verbrühung eines Kindes. Was ist nach einem Verbrennungs- oder Verbrühungsunfall zu tun, wo werden brandverletzte Kinder behandelt und welche Folgen hat eine thermische Verletzung für das Kind und die Familie? Auf diese und weitere Fragen möchte Paulinchen e. V., Initiator des Aktionstages, mit vielen bundesweiten Aktionspartner*innen am 7. Dezember eingehen.
Termine
40. Jahrestagung
der Deutschsprachigen Arbeitsgemeinschaft für Verbrennungsbehandlung (DAV)

30. Jahrestagung
des Arbeitskreises "Das schwerbrandverletzte Kind"
