Mitgliedschaft Arbeitskreis "Das schwerbrandverletzte Kind"
Mitglied im Arbeitskreis „Das schwerbrandverletzte Kind“ kann jede Person werden, die unabhängig von ihrer Profession in der Behandlung brandverletzter Kinder tätig ist und sich für die Ziele des Arbeitskreises ohne Interessenkonflikt einsetzt.
Mitgliedsantrag
Dazu muss ein Mitgliedsantrag an den Sekretär des Arbeitskreises mit zwei Bürgschaftserklärungen gesandt werden:
Antrag Mitgliedschaft AK
Bürgschaftserklärung
Die Entscheidung über den Antrag auf Mitgliedschaft erfolgt auf der Jahrestagung des Arbeitskreises.
Aktuelles
Leitlinie
Behandlung thermischer Verletzungen des Erwachsenen
Die (prä)klinische Erstversorgung, Diagnostik, Lokalbehandlung sowie die qualifizierte Nachsorge der verletzten Haut.
Weiterlesen … Behandlung thermischer Verletzungen des Erwachsenen
Rehabilitation
Empfehlungen zur Rehabilitation Brandverletzter
Eine Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Verbrennungsmedizin (DGV).
Weiterlesen … Empfehlungen zur Rehabilitation Brandverletzter
Publikationen
Medienspiegel
"Vorsicht, heiß!"
09. September 2020
„Kinder im Alter von 0-5 Jahren bilden bei thermischen Verletzungen die Hochrisikogruppe. Besonders unterschätzt werden heiße Flüssigkeiten, wie z. B. Tee oder Kaffee, welche die sensible Kinderhaut schon ab 52° C langfristig schädigen“, erläutert Prof. Dr. med. Marcus Lehnhardt, Präsident der Deutsche Gesellschaft für Verbrennungsmedizin. „Dabei wird besonders häufig die Küche zum Unfallort“, führt der Experte weiter aus.
Termine
28. Jahrestagung
des Arbeitskreises "Das schwerbrandverletzte Kind"

39. Jahrestagung
der Deutschsprachigen Arbeitsgemeinschaft für Verbrennungsbehandlung (DAV)
