Mitgliedschaft Arbeitskreis "Das schwerbrandverletzte Kind"
Mitglied im Arbeitskreis „Das schwerbrandverletzte Kind“ kann jede Person werden, die unabhängig von ihrer Profession in der Behandlung brandverletzter Kinder tätig ist und sich für die Ziele des Arbeitskreises ohne Interessenkonflikt einsetzt.
Mitgliedsantrag
Dazu muss ein Mitgliedsantrag an den Sekretär des Arbeitskreises mit zwei Bürgschaftserklärungen gesandt werden:
Antrag Mitgliedschaft AK
Bürgschaftserklärung
Die Entscheidung über den Antrag auf Mitgliedschaft erfolgt auf der Jahrestagung des Arbeitskreises.
Aktuelles
Leitlinie
Behandlung thermischer Verletzungen des Erwachsenen
Die (prä)klinische Erstversorgung, Diagnostik, Lokalbehandlung sowie die qualifizierte Nachsorge der verletzten Haut.
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Rehabilitation
Empfehlungen zur Rehabilitation Brandverletzter
Eine Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Verbrennungsmedizin (DGV).
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Publikationen
Medienspiegel
Pressemeldung: Norderstedt I Hamburg, 28. Januar 2025
Paulinchen – Initiative für brandverletzte Kinder e.V.
Virtuelle Ausstellung: Ein Teil von mir – Narben machen (k)einen Unterschied
Paulinchen – Initiative für brandverletzte Kinder e.V. eröffnet eine neue virtuelle Ausstellung, die Mut machen und aufklären soll. Unter dem Titel „Ein Teil von mir – Narben machen (k)einen Unterschied“ rückt das Projekt die lebenslangen Folgen von Verbrennungen und Verbrühungen im Kindesalter in den Fokus.
„In 2023 feierte Paulinchen e.V. sein 30-jähriges Jubiläum mit einer Fotoausstellung in Hamburg. Die beeindruckende Resonanz führte zur Idee, die Ausstellung einem größeren Publikum auch virtuell zugänglich zu machen“, erklärt Susanne Falk, Vorsitzende von Paulinchen e.V.
Termine
32. Jahrestagung
des Arbeitskreises "Das schwerbrandverletzte Kind"

21th European Burn Association Congress (EBA)
