Mitglied werden

in der Deutschen Gesellschaft für Verbrennungsmedizin e. V.

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft in unserer Fachgesellschaft.
Seit 2017 beträgt der Mitgliedsbeitrag 100,00 EUR pro Jahr.

Der Mitgliedsbeitrag kann eventuell als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

Bitte füllen Sie den Aufnahmeantrag (PDF) (inkl. SEPA-Lastschriftmandat und drei Bürgschaften) aus und senden diesen an den Mitglieder-Service der DGV.

Das Formular ist auch bei Antrag auf Umwandlung von „Außerordentlich in Ordentlich“ sowie bei Antrag auf Fördermitgliedschaft (nur ohne die Seite 3 „Bürgschaft“) zu nutzen.

Über Anträge, die die DGV bis zum 30. November erreichen, wird in der nächsten Mitgliederversammlung Anfang Januar abgestimmt.

Auszug aus der Satzung der Deutschen Gesellschaft für Verbrennungsmedizin e.V.:

Art. 2:
Mitgliedschaft

  • 1. Die Gesellschaft setzt sich zusammen aus Ordentlichen und Außerordentlichen Mitgliedern, Korrespondierenden Mitgliedern und Ehrenmitgliedern sowie Fördermitgliedern.
  • 2. Ordentliche Mitglieder können werden:
    • a) Plastische Chirurgen und Fachärzte anderer Fachgebiete, die ständig in der Forschung und / oder der Behandlung der Brandverletzung tätig sind.
    • b) Außerordentliche Mitglieder nach zweijähriger Mitgliedschaft, solange sie sich in der Forschung und / oder der Behandlung der Brandverletzung engagieren. Wird die ständige Beschäftigung mit der Brandverletzung aufgegeben, kann der Vorstand eine Umwandlung der Ordentlichen in eine Außerordentliche Mitgliedschaft prüfen und dem Mitglied einen Wechsel des Status vorschlagen. Über einen Einspruch entscheidet der Vorstand mit Mehrheit.

      Von den Ordentlichen Mitgliedern wird eine aktive Mitarbeit in der DGV erwartet.

      Die Aufnahme als Ordentliches Mitglied in der DGV bzw. die Umwandlung einer Außerordentlichen in eine Ordentliche Mitgliedschaft erfolgt auf Antrag. Diesem Antrag müssen Bürgschaftserklärungen von drei Ordentlichen Mitgliedern der Gesellschaft beigefügt werden. Von den drei Bürgen muss mind. ein Bürge Mitglied der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC) sein. Der Antrag muss hierzu 6 Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Sekretär eingereicht sein. Die eingegangenen Anträge werden nach Prüfung durch den Sekretär an alle Ordentlichen Mitglieder 4 Wochen vor der Mitgliederversammlung zusammen mit der Einladung verschickt. Diese können gegebenenfalls schriftlich Einwände erheben. Die Aufnahme erfolgt auf der nächsten Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
  • 3. Außerordentliche Mitglieder können Personen werden, die in ärztlicher oder nicht ärztlicher Funktion Interesse an der Behandlung Brandverletzter haben bzw. in die Behandlung einbezogen sind und die Voraussetzung für eine Ordentliche Mitgliedschaft nicht erfüllen. Das Aufnahmeverfahren ist das gleiche wie bei Ordentlichen Mitgliedern. Außerordentliche Mitglieder entrichten Mitgliedsbeiträge und werden über alle Aktivitäten der DGV informiert und können an allen Veranstaltungen teilnehmen. Sie sind nicht stimmberechtigt.
  • 4. Ehrenmitglieder können in- oder ausländische Ärzte werden, die sich besondere Verdienste um die Verbrennungstherapie erworben haben. Sie können dem Vorstand von jedem Ordentlichen Mitglied vorgeschlagen werden. Über den Vorschlag entscheidet die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit.
  • 5. Fördermitglieder können Personen, Gesellschaften, Vereine, Unternehmen etc. mit besonderem Interesse an der Behandlung Brandverletzter und für die Verbrennungstherapie werden. Sie sollen die Interessen der Gesellschaft durch ideelle und materielle Beiträge namhaft unterstützen und werden über Aktivitäten informiert. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
  • 6. Persönlichkeiten, die geehrt werden sollen, können zu korrespondierenden Mitgliedern ernannt werden. Einen Vorschlag hierzu kann jedes Ordentliche Mitglied beim Vorstand einreichen. Die Mitgliederversammlung entscheidet mit 2/3 Mehrheit.
  • 7. Für die Mitarbeit in den speziellen Arbeitskreisen ist die Mitgliedschaft in der Gesellschaft nicht zwingend notwendig.
  • 8. Die Mietglieder sind verpflichtet, Änderungen ihrer personenbezogenen Daten, insbesondere Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Bankverbindung mitzuteilen.

Art. 3:
Mitgliedsbeitrag

  • 1. Die Höhe des Jahresbeitrags für Ordentliche und Außerordentliche Mitglieder wird von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes festgesetzt. Jedes beitragspflichtige Mitglied ist zur Zahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrags bis zum 31. März des laufenden Geschäftsjahres verpflichtet.
  • 2. Ehrenmitglieder und korrespondierende Mitglieder sind nicht beitragspflichtig.
  • 3. Langjährige Ordentliche Mitglieder können nach Übergang in den Ruhestand auf Antrag von der Beitragspflicht befreit werden.
  • 4. Der Jahresbeitrag von Fördermitgliedern ist diesen freigestellt, er darf jedoch nicht unterhalb des Mitgliedsbeitrags eines Ordentlichen Mitglieds liegen.

Art. 4:
Erlöschen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet:

  • 1. Durch erklärten Austritt, der zum Endes des Geschäftsjahres nach Eingang der schriftlichen Austrittserklärung beim Sekretär gültig wird.
  • 2. Durch Streichung aus der Mitgliederliste. Der geschäftsführende Vorstand kann die Streichung beschließen, wenn ein Mitglied trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung durch den Schatzmeister mit der Zahlung des Beitrags länger als ein Jahr im Rückstand geblieben ist; Wiederaufnahme in die Gesellschaft ist nur nach Zahlung der Rückstände aufgrund eines Beschlusses des geschäftsführenden Vorstandes zulässig.
  • 3. Mit dem Tod des Mitgliedes.
  • 4. Durch Ausschluss, über welchen die Mitgliederversammlung in geheimer Abstimmung auf Vorschlag des Vorstandes beschließt, wenn ein Mitglied das Ansehen oder die Interessen der DGV schädigt, rechtskräftig die bürgerlichen Ehrenrechte oder die Approbation verloren hat. Dem Mitglied ist vom Vorstand vor Einbringung des Vorschlages an die Mitgliederversammlung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Es kann hierbei zwei Ordentliche Mitglieder der Gesellschaft zu seiner Verteidigung hinzuziehen. Bei der Beschlussfassung über den Ausschluss hat das betreffende Mitglied kein Stimmrecht.
  • 5. Ausscheidende Mitglieder haben keinen Anspruch auf Rückerstattung ihrer Beiträge oder auf andere Leistungen aus den Mitteln der Gesellschaft.

Aktuelles

Leitlinie

Behandlung thermischer Verletzungen des Erwachsenen

Die (prä)klinische Erstversorgung, Diagnostik, Lokalbehandlung sowie die qualifizierte Nachsorge der verletzten Haut.

Rehabilitation

Empfehlungen zur Rehabilitation Brandverletzter

Eine Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Verbrennungsmedizin (DGV).

Publikationen

Medienspiegel

Pressemeldung: Norderstedt I Hamburg, 28. August 2023

30 Jahre Paulinchen – Initiative für brandverletzte Kinder e.V.

Ein Teil von mir – Narben machen (k)einen Unterschied

30 Jahre Paulinchen e.V., 30 Jahre Hilfe und Unterstützung für Familien mit brandverletzten Kindern, 30 Jahre, in denen viel aufgebaut, bewegt und erreicht wurde. Als Dr. Gabriela Scheler und Adelheid Gottwald 1993 den Verein gründeten, hätten sie nicht gedacht, dass daraus eine Organisation entstehen würde, die auch 30 Jahre später noch so viel leistet: Eine bundesweite Anlaufstelle, an die sich Familien mit brandverletzten Kindern und Jugendlichen jederzeit wenden können, um für jedes brandverletzte Kind die bestmögliche Versorgung zu erreichen und präventiv auf Unfallursachen hinzuweisen. Anlässlich des 30-jährigen Vereinsjubiläums lädt Paulinchen e.V. zur Fotoausstellung „Ein Teil von mir – Narben machen (k)einen Unterschied“ nach Hamburg ein. Die Vernissage findet am Freitag, den 27. Oktober um 14.00 Uhr in Anwesenheit der Presse, der Politik und Paulinchen verbundenen Institutionen statt.

 

Termine

42. Jahrestagung der DAV

Deutschsprachige Arbeitsgemeinschaft für Verbrennungsbehandlung

|
Oberstdorf / Deutschland
42. Jahrestagung der DAV

32. Jahrestagung

des Arbeitskreises "Das schwerbrandverletzte Kind"

|
Offenbach
32. Jahrestagung

42. Jahrestagung der Deutschsprachigen Arbeitsgemeinschaft für Verbrennungsbehandlung (DAV)

|
Oberstdorf (Allgäu)

John A. Boswick Burn and Wound Care Symposium

|
Maui, Hawaii (USA)
, Wailea Beach Marriott Resort and Spa

Symposium Intensivmedizin und Intensivpflege

|
Bremen
, Messe und Congress Zentrum

20. Plastische Assistentenwoche

|
Wolkenstein (Gröden), Südtirol

NABS 43th North American Burn Society Conference

|
Copper Mountain Resort • Frisco, CO

20 th Annual Conference of the Indian Association of Aesthetic Plastic Surgeons (IAAPS) - AESURG 2025

|
Coimbatore, TamilNadu / Indien